Hugo Portisch: Über das „Rundfunk-Volksbegehren“ protokolliert von Sylvia Patzer

Einleitung: …1963 waren die beiden Koalitionsparteien schon fast im 20. Jahr ihrer Regentschaft und haben ein neues Koalitionsabkommen geschlossen. Bei diesem Koalitionsabkommen haben sie auch einen Geheimpakt vereinbart. In diesem Geheimpakt stand: „Und jetzt hören wir auf zu streiten um Rundfunk und um Fernsehen“, – denn 1963 war das Fernsehen natürlich schon ein erkanntes meinungsbildendes Medium – „Wir werden uns einfach die Kontrollen über diesen Rundfunk teilen“. Denn damals war es so: Der Hörfunk war schwarz, das Fernsehen war rot. Das Fernsehen bekam mit der Zeit Übergewicht und die beiden Parteien haben sich da gegenseitig blockiert. Die haben das Geld nicht hergegeben, weder für das eine noch für das andere Instrument. Jetzt wollten sie das also bereinigen: „Wir machen ein Kontrollabkommen über den Rundfunk und zwar als Sideletter sozusagen zu dem Koalitionspakt und das wird nicht veröffentlicht“. Also ein geheimes Abkommen, das besagte, alle Positionen im Hörfunk und im Fernsehen werden in jeder Abteilung parteipolitisch besetzt, das heißt, wenn ,rot‘ der Chef ist, dann ist ,schwarz‘ der Stellvertreter, wo ,schwarz‘ der Chef ist, ist ,rot‘ der Stellvertreter und so können wir uns gegenseitig kontrollieren. …

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