Einleitung: Nach der Schaffung des AdR als „neue“ und einzige „lebende“ (also mit regelmässigen Zugängen bedachte) Abteilung wurden darin aus den „alten“, schon vorher bestandenen Abteilungen die seit dem Ende der Monarchie 1918 erzeugten Archivalien konzentriert. Bei der Durchführung dieses Prinzipes konnten Überschneidungen nicht vermieden werden. Die materienbezogene „Signaturenlegung“ der alten Ministerialregistraturen brachte es mit sich, daß in zwei Ministerien Akten eng verwandten Inhalts zu organisch geschlossenen „Signaturen“ (= Aktenzeichen), den Zeitraum 1848 bis 1938/39 umspannend, zusammengefaßt worden waren. In jedem Ministerium gibt es hunderte derartiger Signaturen. Die durch diese Signaturen erzeugten Konvolute können für den Zeitraum 1848-1938/39 wenige Millimeter stark sein, aber auch Dutzende Kartons umfassen. Für das gegenständliche Thema nicht ohne Bedeutung ist es daher, daß sich die Akten des Bundesministeriums für Justiz und jenes für Unterricht geschlossen von 1848 bis zur Liquidierung um 1939 im Allgemeinen Verwaltungsarchiv (AVA) und nicht im AdR befinden. Derartige Überschneidungen gibt es auch in die andere Richtung, wie bei den Akten der k.k.Ministerien für soziale Fürsorge und für Volksgesundheit, die zwar 1917 von Kaiser Karl gegründet wurden, deren Akten aber mit jenen des „republikanischen“ Sozialministeriums geschlossen im AdR aufbewahrt werden…
Dieser Beitrag wurde vornehmlich aus der Sichtweise des Archivs der Republik (AdR)1 geschrieben, doch werden die in den anderen Abteilungen des Österreichischen Staatsarchivs (ÖStA) vorhandenen themenrelevanten Quellen berücksichtigt.