Einleitung: Die Österreicherinnen zittern schon seit Jahren vor den „Wirtschaftsflüchtlingen“ aus dem Osten und der Dritten Welt. Das Bundesheer sichert die Grenzen vor ihnen, und ein neues Instrumentarium zur Abwehr von Asylsuchenden, Arbeitsmigrantlnnen und Einwanderungswilligen, von sogenannten „Fremden“ wird in Form von Gesetzen etabliert. Am 1. Juni 1992 ist trotz massiver Proteste ein Asylgesetz in Kraft getreten, das befürchten Läßt, daß Österreich ein Land ohne Flüchtlinge wird. Das geplante Aufenthaltsgesetz (AufG) legt ausdrücklich fest, daß der Zuzug ausschließlich den Interessen der österreichischen Gesellschaft und Wirtschaft entsprechend reguliert wird. Wer nicht gebraucht wird, kommt auf legale Weise erst gar nicht herein.
Diese Gesetze haben die Debatten über Einwanderung genauso an die Grenzen Österreichs verlagert wie die Flüchtlinge und Immigrantinnen selbst. Hitzige Diskussionen zwischen Vertreterinnen der Regulierung der Zuwanderung zum Schutz von sozialen Standards und der Demokratie und Protagonistlnnen der „offenen Grenzen“ werden geführt. Die Festung wird inzwischen jedoch unbeeindruckt weitergebaut. Die Diskussion der letzten Jahre konzentrierte sich dabei hauptsächlich auf den „Umgang mit Fremden“ und verlief zwischen Multikulturalität gekoppelt mit offenen Grenzen versus Integration gekoppelt mit Kontrolle und Regulierung der Zuwanderung.
Forderungen nach rechtlicher Gleichstellung mit Inländerinnen von bereits lange in Österreich lebenden Migrantlnnen und deren zum Teil schon hier geborenen Kindern werden von Sprüchen wie der realpolitischen Notwendigkeit einer „Strukturbereinigung der Gastarbeiterfrage“ überschattet. Die Auswahl von Menschen wird in Zukunft vor „unseren“ Grenzen getroffen, nicht erwünschte Personen werden durch militärische Grenzsicherung abgeschreckt. Auffallende kulturelle Unterschiede werden zwar auf dem Speiseplan und in folkloristischen Darbietungen erwartet, nicht aber in Schulen oder auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt.
Unsere These ist, daß Lösungsvorschläge und Hoffnungen, die nicht vom Primat der Aufhebung rechtlicher Differenzen zwischen Inländerinnen und Ausländerinnen getragen werden sowie die exklusive Verknüpfung von Rechten mit nur einer Staatsbürgerschaft zum Scheitern verurteilt sind. Die gegenwärtige Entwicklung der Ausländerpolitik geht allerdings genau diesen Weg. Rein hold Gärtner weist zurecht darauf hin, daß die neuen Gesetzesmaterien unter anderem zu einer weiteren „Verankerung eines institutionellen Rassismus“ beitragen, wobei sie sich den Erläuterungen zum Aufenthaltsgesetz gemäß an den Bedürfnissen der österreichischen Gesellschaft ausrichten (Gärtner, 1992, S. 11). …