Einleitung: Wissenschaft und Ausübung von Wissenschaft hat immer mit Staat und Politik zu tun und sei es allein dadurch, dass in Deutschland die Universitäten traditionell durch den Staat unterhalten werden, was bei der Ernennung der Hochschullehrer, die als solche in fast allen Fällen Beamte waren, zumindest eine staatliche Vetoposition bedeutete. Es ist kein Einwand, für die Gründung und den Unterhalt von Hochschulinstituten sei neben den planmäßigen (staatlichen) Haushalttiteln regelmäßig das Nutzen diverser anderer Wege der Mittelzuweisung erforderlich, denn bei deren Vergabe wirken staatliche Instanzen zumindest mit.
Wissenschaftliche Studiengänge sind oft dann besonders erfolgreich, wenn sie staatlich anerkannte Examina oder gleich Staatsexamina anbieten können. Die Zeitungswissenschaft eiferte diesem Ziel nach 1933 mit dem Zertifikat des Deutschen Zeitungswissenschaftlichen Verbandes nach, das das ordentliche Absolvieren eines Studiums von sechs Semestern gemäß dem sog. reichseinheitlichen Lehrplan der Zeitungswissenschaft bescheinigte. Diese DZV-Bescheinigung bewirkte 50 % Rabatt beim Redaktionsvolontariat. Die vom Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung in der Zeitungswissenschaft seit der zweiten Hälfte der dreißiger Jahre an vielen Hochschulen bewirkte Umwandlung von außerplanmäßigen in planmäßige Dozenturen und von ao. Professuren in Ordinariate, war zugleich die Qualifizierung zum Hauptfach. Dieser Weg war in der Weimarer Zeit allein in Leipzig gegangen worden, als die Nachfolge für Karl Bücher gesucht und in Erich Everth gefunden worden war. Das bedeutete eine ansehnliche staatliche Förderung, denn im Hauptfach konnten nicht nur alleinverantwortlich jetzt Dissertationsthemen angeregt und betreut, sondern die wichtige mündliche Prüfung im Rigorosum konnte eigenverantwortlich abgenommen werden und das Fach erhielt damit auch das Habilitationsrecht. …