Die Spiegel-Affäre und der Diskurs über Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik Deutschland
Gegenstand des Beitrags ist der Diskurs über Meinungs- und Pressefreiheit, der in der frühen Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg geführt wurde. Dabei werden sowohl der juristische Fachdiskurs als auch der journalistische Diskurs mit einbezogen. Am Anfang standen 1948/49 die Debatten in der Verfassungsgebenden Versammlung, dem Parlamentarischen Rat, in dem der Art. 5 GG mit der Garantie der Meinungs- und Pressefreiheit formuliert und beschlossen wurde. Anfang der 1950er-Jahre wurde der Versuch der Bundesregierung abgewehrt, die Pressefreiheit in verschiedener Hinsicht einzuschränken. Im Mittelpunkt steht aber die Polizeiaktion gegen das Nachrichtenmagazin Der Spiegel 1962, die als Spiegel-Affäre berühmt wurde. Sie wurde als bis dahin größte Bedrohung der Pressefreiheit in Deutschland wahrgenommen und löste in der Presse eine breite Diskussion aus, deren Ausmaß und Diskurselemente analysiert werden. Im letzten Teil werden die juristischen Folgen der Spiegel-Affäre dargestellt, die 1968 zu einer Änderung der strafrechtlichen Bestimmungen zum Landesverrat und Geheimnisschutz führten.