Einleitung: Anführungszeichen versehen, eingedenk vor allem der schlichten Worte des Wiener Kulturstadtrats Victor Matejka, niedergeschrieben 1945:
„Kultur eines Staates ist die Kultur der 24 Stunden des Tages, sie ist die Kultur der Arbeit, die Kultur der Ruhe, die Kultur der Erholung, der Wohnung, der Kleidung, der Nahrung, des Essens, des Genusses. Immer wieder ist es der ganze Mensch: er muß Kultur sein, nicht seine Bügelfalte. Der ganze Mensch, sein Geist, sein Herz, sein Körper.“ (Victor Matejka: Was ist Kultur? Wien 1956. S. 5.)
Wie anders sah und dachte doch Kurt Schuschnigg Kultur, als er im Geleitwort zur Gründungsnummer der Monatsschrift für Kultur und Politik 1936 betont „österreichisch“ festhielt:
„Wenn in Europa von K u l t u r [im Original gesperrt gedruckt, Anm. des Verf. ] gesprochen wird, tritt alles vor das geistige Auge, was die Besten der Menschheit wertgehalten haben der Arbeit und Mühe, des Ringens und Kämpfern, der Opfer und selbst des Lebens; das bedarf keiner Erklärung in einem Lande, das in der Weite und Universalität seiner Kultur von keinem anderen Lande übertroffen wird […]“ (Kurt Schuschnigg: Zum Geleit. In: Monatsschrift für Kultur und Politik, Jg. 1, 1936, H. 1, o. S.)
Kultur unter Anführungszeichen gestellt, erscheint angesichts solcher Gloriole noch zuwenig. Für die Apotheose österreichischer Kultur durch Kurt Schuschnigg würden nicht einmal doppelte Anführungszeichen genügen. Sein Dogma, „Kultur bedeutet nicht nur die Pflege der Güter des Geistes in ihren vielfältigen Formen, wie der Wissenschaft, Kunst und Literatur, sondern auch Geltung der Gesetze des Geistes im ganzen öffentlichen Leben“ (Kurt Schuschnigg, Anm. 2), gerät im Blick auf praktizierte Gepflogenheiten des „Ständestaates“ beinahe zur Groteske, zur herrschaftlichen Panto- mine, getrieben von Wunschvorstellungen, entzündet und geplagt von der Idee, ein uniformes Reich über ein Land zu stülpen, das laut Schuschniggs überirdischem Höhenflug „eine kulturelle Tradition von höchstem Ruhm sein Erbe nennt“ (Kurt Schuschnigg, Anm. 2)…