Einleitung: Im Zusammenhang mit den Restitutionsdiskussionen des Jahres 1998 beschäftigte sich auch die Wiener Stadt- und Landesbibliothek mit der Problematik von Beständen, die während der Zeit des Nationalsozialismus erworben worden waren. Diese Erwerbungen waren nach dem Bundesgesetz vom 15. Mai 1945 über die Nichtigerklärung von Rechtsgeschäften nicht legal, wurden aber meist weder als entzogenes Vermögen angemeldet noch an die früheren Eigentümer bzw. ihre Erben zurückgegeben – befanden sich also noch 1998 im Eigentum der Stadt Wien, vertreten durch die Wiener Stadt- und Landesbibliothek.
Die öffentliche Diskussion hatte damals zwar nur die Museen im Blick, doch es war klar, dass alle öffentlichen Sammlungen mit diesem Problem konfrontiert waren, wenn es auch in den Bibliotheken meist nicht um spektakuläre Einzelobjekte geht, an denen sich das öffentliche Interesse festmacht. Schon in einem frühen Stadium der Diskussion wurde festgestellt, dass punktuelle Recherchen nicht sinnvoll sein würden. Zwar standen die wichtigsten Erwerbungsdaten in den Inventarbüchern bzw. den seit 1938 geführten Zuwachsprotokollen zur Verfügung, diese Unterlagen wären also eine mögliche Basis gewesen. Aus diesen Daten ging jedoch nicht hervor, ob die Vertragspartner der Bibliothek jüdisch waren, auch waren die Informationen über die Erwerbungsart der Objekte (Kauf, Schenkung oder Tausch) nicht immer zuverlässig und überdies war die damalige Praxis der Inventareintragungen zu Beginn des Projekts noch zu wenig bekannt. Es war zwar nicht zu vermuten, dass die Bibliothek große Bestände von den damaligen Verwaltungsbehörden erhalten und sie nicht im regulären Inventar verzeichnet hatte, es war jedoch auch nicht sicher auszuschließen. Es lag also nahe, sämtliche Erwerbungsakten der Jahre 1938 bis 1945 und die auf diesen Erwerbungen beruhenden Neuerwerbungen nach 1945 zu analysieren und damit eine verlässliche Quellengrundlage für weitere Maßnahmen zu erarbeiten. Die Entwicklung dieses Projekts wurde 1998 auch mit dem Leiter des Archivs des Kunsthistorischen Museums – Herbert Haupt – diskutiert, der damals wohl die meiste Erfahrung im Bereich Provenienzforschung vorzuweisen hatte. Auf Gespräche mit ihm geht die Auswahl der 13 Datenkategorien zurück, deren Erfassung für jede einzelne Erwerbung geplant war (Sammlung, Objekte, Inventarnummern, Datum der Erwerbung, Zugangsnummer, Rechnungszahl, Verkäufer, Vorbesitzer, Geschichte, Rückforderungen, Akten, Kategorie – unbedenklich oder fragwürdig, Bestand noch im Eigentum der Bibliothek). …