Einleitung: Am 11. Jänner 2002 wurde die Österreichische Nationalbibliothek mit dem BGBl. 12/2002 in eine „wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts“ umgewandelt. Dies soll im Folgenden als Anlass für eine Befragung der „Bibliothek“ und für eine Betrachtung der 2002 an Bibliotheken gestellten Aufgaben in Hinblick auf die so genannten „Neuen Medien“ dienen. Im Zentrum der Überlegungen steht die Bibliothek als „dynamischer BegriffL 1949 fand Vorstius auf die vermeintlich einfach zu beantwortenden Frage: „Was ist denn eigentlich eine Bibliothek […]“ die herkömmliche Definition einer geordneten und zur Benutzung und Aufbewahrung bestimmten Büchersammlung vor. Daran scheint sich auch 2002 nichts geändert zu haben, denn in §2 Abs. 2 des BGBl 12/2002 erfahren wir, dass die „primäre Zweckbestimmung“ einer Bibliothek die Vermehrung, Erschließung, Bereitstellung (d.i. Informationsund Bildungsfunktion) und langfristige Erhaltung (Archivfunktion) ihrer Sammlungsbestände ist. Schon Vorstius hält solchen Definitionen bereits vielseitigere Auslegungen entgegen. Sein Credo: Bibliotheken sind „Anstalten zur systematischen Auswertung alles dessen, was Literatur heißt“. Die möglichst umfangreiche Ausnutzung der Bestände kann aber nur gegeben sein, wenn die Bibliothek eine aktive Rolle in der Vermittlung ihrer Ressourcen spielt, wenn sie, wie es in §2 Abs.l steht, „benützerorientiert“ ist. Die Beziehung zwischen Bibliothek und Benutzerin ist als ein „Gegenwartsphänomen in seinen verschiedenen Bedingungen und Verästelungen als pädagogische[r], soziale[r] und wissenschaftliche[r] Faktor […]“ zu verstehen und kein statisches sondern ein dynamisches Verhältnis.
Unter „Literaturauswertung“ versteht Vorstius die Operationen, die nötig sind, um sich in den Beständen der Bibliothek zurecht zu finden, d.h. das Suchen und Finden in den Katalogen, Bibliographien, Datenbanken, Systematiken etc. …