Einleitung: Als sich gegen Ende des 19. Jahrhunderts die Kinovorführungen in der Österreichisch- Ungarischen Monarchie zu verbreiten begannen, entstand dadurch auch die Forderung nach einer Zensur ihrer Werbemittel (Photographien, Filmbesprechungen (Der Filmbote, 17. August 1918, Nr. 2, S. 49; Das Kino-Journal, 21. Februar 1920, Nr. 7, S. 1f; Der Filmbote, 22. Mai 1920, Nr. 21, S. 14f), Plakate (Kinematographische Rundschau, 1. Juli 1907, Nr. 17, S. 2), Erklärungstexte und die Tätigkeit des Filmerzählers), ln der Monarchie wurde das Kinoangelegenheiten regelnde Grundgesetz im Jahr 1912 publiziert. Vor diesem Datum wurde das Kino nach Gesetzen gehandhabt, die ursprünglich für Theater und präkinematographische Schaustellungen (Varietes, Vergnügungsparks etc.) erlassen wurden, oder nach Polizei bestimm ungen, die man örtlich festlegte (Hellwig, 1913, 1913, S. 135). …