Einleitung: Presse, Rundfunk und Film als Mittel der “Volksführung” waren für die Naziideologie und den faschistischen deutschen Staat funktional. So wurden bereits in den ersten Wochen nach der “Machtergreifung” Maßnahmen zur Gleichschaltung der Medien getroffen. Am 4. Februar 1933 erließ Hitlers Koalitionskabinett die “Verordnung zum Schutze des deutschen Volkes”, die das – vorerst zeitweise – Erscheinungsverbot linker Presseorgane verfügte. Die “Verordnung zum Schutze von Volk und Staat” vom 28. Februar 1933 setzte neben anderen Grundrechten auch die Presse- und Meinungsfreiheit außer Kraft. Im März 1933 wurde schließlich das Rcichs- ministerium für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP) unter Leitung von Joseph Goebbels geschaffen, das die gesamte Medienpolitik steuerte.
Eine der Grundthesen von Goebbels unterstellte, daß der Erste Weltkrieg nicht so sehr an der Front, als vor allem im Hinterland und damit auch “an der publizistischen Front” verloren wurde. Deshalb – so propagierte er in den Kriegsjahren, verwirklichte es aber schon zuvor – müsse das deutsche Volk so durchtränkt werden von den “geistigen Inhalten unserer Zeit”, daß niemand mehr ausbrechen könne. Dies setzte eine völlige Modernisierung des gesamten Mediensystems voraus, eine Erhöhung der Effektivität und Attraktivität, strategische Schritte also. Wer waren die Strategen, die hinter dem RMVP standen? Hatten die zeitungswissenschaftlichen Institute an den deutschen Hochschulen einen Anteil daran, oder dienten sie nur der Ausbildung künftiger Schriftleiter und der nachträglichen Legitimation der Goebbels’schcn Weisungen? …