Einleitung: Eine Vorbemerkung erscheint hier zunächst nötig: Die nachfolgenden unsystematischen Anmerkungen bekennen sich zur Parteilichkeit. Als wissenschaftlicher Leiter des Publikationsprojektes NachRichten. Österreich in der Presse: Sammeledition vom Anschluss zur Befreiung 1938-45 sowie als Berater für Verleger Peter McGee auch bei der ähnlichen deutschen Publikationreihe Zeitungszeugen. Sammeledition: Die Presse in der Zeit des Nationalsozialismus tätig, darf und kann anderes von mir nicht erwartet werden.
Der britische Verleger Peter McGee edierte mit seinem in London ansässigen Verlag Albertas Limited in den letzten Jahren in mehreren europäischen Ländern Faksimiles von historischen Zeitungen aus sensiblen Epochen. Die Reprints umgab er jeweils mit einem vierseitigen Mantel, der zumeist von WissenschaftlerInnen verfasste Erläuterungen des historischen Kontextes enthält. Vertrieben werden die wöchentlich erscheinenden Ausgaben jeweils an Zeitungskiosken sowie im Abonnement.
In Deutschland kam es zum Eklat, als das Projekt Mitte Jänner 2009 gestartet wurde. Der ersten Ausgabe lag neben einem kommunistischen und einem nationalkonservativen Blatt auch die nationalsozialistische Zeitung Der Angriff bei. Das bayrische Finanzministerium forderte den Verleger auf, dies zu unterlassen und die vertriebenen Exemplare einzuziehen. 1945 hatten die Alliierten den Hausverlag der Nationalsozialisten, die Franz Eher Nachfolger GmbH, verboten, aber die Rechte an Publikationen wie dem Angriff oder dem Völkischen Beobachter dem Staat Bayern übertragen, der jegliche weitere Verbreitung verhindern sollte. Als die zweite Ausgabe der Zeitungszeugen einen Reprint des Völkischen Beobachters enthielt, stellte das bayrische Finanzministerium wegen „nicht akzeptabler Missbrauchsgefahr“ Strafantrag. Ebenso wurden zivilrechtliche Schritte eingeleitet. Gegen die Herausgeber wurde in der Folge wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz ermittelt. …