Ernst Gansinger: Von der zugesicherten Freiheit und der Angst davor Der Umgang der Kirche mit der Öffentlichkeit

Einleitung: Am 17. Februar 1950 formulierte Papst Pius XII. in einer Ansprache an die Teilnehmer des internationalen Kongresses katholischer Journalisten in Rom: „Dem Leben der Kirche würde etwas fehlen, wenn es in ihr an öffentlicher Meinung mangelte. Die Schuld daran fiele auf Hirten und Gläubige.“ Diesen Passus übernahm die Pastoralinstruktion „Communio et progressio“ der päpstlichen Kommission „für die Instrumente der sozialen Kommunikation“.

„Communio et progressio“ wurde am 23. Mai 1971 im Auftrag des II. Vatikanischen Ökumenischen Konzils veröffentlicht. „Darum müssen Katholiken sich völlig dessen bewußt sein, daß sie wirklich die Freiheit der Meinungsäußerung besitzen … Die verantwortlichen kirchlichen Obrigkeiten werden dafür sorgen, daß sich innerhalb der Kirche auf der Basis der Meinungs- und Redefreiheit der Austausch legitimer Ansichten lebendig entfallet.“

So setzt das Dokument fort. Die Kirche läßt also keinen Zweifel daran, daß sie öffentliche Meinung braucht und die Freiheit der Meinungsäußerung (nicht die Freiheit in der „Unterweisung der Gläubigen“) garantiert. – Dies die Theorie…